Mehr Licht für gute Sicht?
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Gute Sicht ist wichtig, doch am Fahrzeug sind nicht unbegrenzt viele Scheinwerfer erlaubt. Die neuen Regeln.
Je mehr Lampen am Auto, desto besser ist die Sicht? So einfach ist das leider nicht: Wer sein Auto mit zusätzlichen Scheinwerfern ausstatten will, der muss die neue ECE-Regelung beachten. Für Fernscheinwerfer gilt: Maximal vier Stück sind erlaubt. Ob Pkw, leichtes
Nutzfahrzeugoder schwerer
Truck, zu den beiden serienmäßigen Scheinwerfern sind also nur zwei weitere erlaubt. Sie dürfen nur an der Fahrzeugfront oder auf dem Dach angebaut werden.
Die "Referenzzahl", die auf dem Abdeckglas in der Nähe des Zulassungszeichens zu sehen ist, gibt Aufschluss über die maximale Beleuchtungsstärke des Systems. Die gängigsten Werte sind 12,5/17,5/37,5. Ihre Summe darf die Zahl 75 bei allen Fernlichtern, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, nicht überschreiten.
Darüber hinaus sind pro Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer zugelassen, die paarweise und nicht höher als das Abblendlicht, mindestens aber in 25 Zentimeter Höhe vom Fahrbahnboden angebracht sein müssen. Ein zusätzliches Abblendlicht ist grundsätzlich nicht erlaubt, gleiches gilt für bunte Lämpchen, Lichterketten, beleuchtete Firmen-Embleme und natürlich falsch angebrachte Leuchten.
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